Alle Veranstaltungen bis einschließlich 3. Mai 2020 untersagt
Alle Veranstaltungen bis einschließlich 30. April 2020 untersagt
Auf Grundlage einer Verordnung des Landes NRW vom 16. April 2020 zur Eindämmung der Verbereitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sind bis einschließlich 3. Mai 2020 alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Lübbecke untersagt.