Alle Veranstaltungen bis einschließlich 3. Mai 2020 untersagt
Auf Grundlage einer Verordnung des Landes NRW vom 16. April 2020 zur Eindämmung der Verbereitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sind bis einschließlich 3. Mai 2020 alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Lübbecke untersagt.
Fr
13. Mär
-
So
03. Mai
12:30 bis 23:59
Alle Veranstaltungen bis einschließlich 3. Mai 2020 untersagt
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